VERHALTENSKODEX 

Fakten

Im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen vom 20. November 1989 und dessen Inkrafttreten für die Schweiz am 26. März 1997 wird der Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch in Artikel 19 explizit erwähnt. Die Ethik-Charta im Sport ist für alle Verbände und Vereine im Jugend+Sport (Bundesamt für Sport BASPO) verpflichtend.Die Prävention von sexuellen Übergriffen muss auf drei Ebenen stattfinden – auf der Ebene der Kultur, der Organisation und der Menschen. Als Teil einer ganzheitlichen Prävention von sexuellen Übergriffen durch Trainerinnen und Trainer, Vorstandsmitglieder und Helfende des STV Luzern Basket, sowie deren Handlungssicherheit, haben die Beteiligten den hier vorliegenden Verhaltenskodex erarbeitet.Der Verhaltenskodex ist für alle Mitglieder mit Leitungs- und/oder Vorstandsfunktion des STV Luzern Basket verbindlich. Allen Trainerinnen und Trainern des STV Luzern Basket wird der Verhaltenskodex im Rahmen der Übernahme von solchen Aufgaben in zweifacher Ausführung zur Unterzeichnung abgegeben.Der Verhaltenskodex ist zweiteilig gegliedert. Die ethischen Richtlinien dienen als Leitsätze und sind den fachlichen Standards übergeordnet, welche konkrete Handlungsanweisungen für den Trainings- bzw. Wettkampfalltag sind. In Ergänzung zum unterschriebenen Verhaltenskodex kann bei neuen Trainerinnen und Trainern ein Sonderprivatauszug aus dem Strafregister verlangt werden. Die Kosten dafür werden vom STV Luzern Basket übernommen.

Ethische Richtlinien

Im STV Luzern Basket werden körperliche, geistige und sexuelle Integrität aller respektiert und geachtet. Trainerinnen und Trainer, Vorstandmitglieder und Helfende sind sich ihrer Vorbildrolle sowie ihrer Machtposition und Verantwortung gegenüberden ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichenbewusst und gehen achtsam damit um.

Fachliche Standards

  • Leitende begrüssen und verabschieden Kindern und Jugendlichen per Hand, sei dies mittels High Five oder Handschlag (ausgenommen speziellen Anordnungen wie COVID-19).
  • Bei Verletzungen findet die Erste Hilfe (Kühlen, Beruhigen etc.) in der Halle statt. In Notfällen werden die Eltern informiert und mit ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Können Eltern sich nicht innert nützlicher Frist um ihr verunfalltes Kind kümmern, wird es entweder von zwei Leitenden oder einer Leitungsperson per Taxi zum Arzt oder ins Spital begleitet (nicht im eigenen PW). Bei schweren Notfällen wird die Ambulanz gerufen und die Eltern informiert.
  • Bei Fahrten zum Training, an Wettkämpfe oder Matches werden immer mindestens zwei Kinder bzw. Jugendliche transportiert. Die Leitenden sind nie nur mit einem Kind unterwegs.                                                  
  • Falls mehrere Garderoben zur Verfügung stehen, sind die Leitenden in der Verantwortung, dass diese nach Geschlecht und Altersgruppen benutzt werden. Ist nur eine Garderobe vorhanden, ist die Benützung nach Geschlecht und Alter zeitlich zu steuern. Leitende gehen nur aufgrund einer akuten Situation (Notfall) in die Garderobe (Training) oder aufgrund einer angekündigten Besprechung (Match bzw. Wettkampf), klopfen dabei an und warten auf ein Okay.
  • Die Benützung von WhatsApp, Instagram und ähnlichen sozialen Medien ist in der Schweiz gesetzlich erst ab 13 Jahren erlaubt. Gruppenchats sind transparent (Einbezug der Eltern) und als «öffentlicher Raum» in Ordnung. Neben diesen Gruppenchats wird mit Kindern und Jugendlichen nicht privat im Einzelchat kommuniziert.
  • Mädchen und Knaben werden in allen Bereichen und von allen Trainern und Mitgliedern gleichbehandelt. Alle Mitglieder, Spieler und Spielerinnen sowie Trainer und Trainerinnen werden akzeptiert und integriert. Jegliche Art von Ausschliessung aufgrund von Homophobie, Mobbing etc. ist nicht erlaubt und führt zu Konsequenzen (z.B. Ausschluss).
  • Die Gesundheit aller Beteiligten soll gefördert werden. Jeglicher Besitz oder Tausch von illegalen Substanzen wird geahndet. Das Schutzalter der Jugendlichen gilt es zu achten. Konsum von Alkohol, Nikotin oder Drogen unter 16 Jahren ist verboten.
  • Die Sicherheitsbestimmungen der öffentlichen Anlagen sowie die Sicherheitsanweisungen von Befugten gilt es zu beachten.
  • Wir unterstützen die Teilnahme von Kindern sowie Jugendlichen mit körperlichen, geistigen und chronischen Krankheiten in unserem Verein. Alle Beteiligten fördern die Integration und bemühen sich um respektvollen Umgang sowie um eine gute Atmosphäre.